SterniPark schützt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern von Kitakindern und Bewohnerinnen und Bewohner der Jugendhilfeeinrichtungen sowie alle sonstigen Personen, die mit dem Unternehmen in Berührung stehen, im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Durch unseren Vertrauensanwalt stellen wir sicher, dass sachdienliche Hinweise zu juristischen Verstößen/ Ordnungswidrigkeiten und zu nachfolgend benannten möglichen Missständen im Unternehmen telefonisch, schriftlich per E-Mail, postalisch oder persönlich eingereicht werden können.
Hinweisgeber handeln aus unserer Sicht im Interesse von SterniPark, weil sie helfen einen möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Hinweisgeber brauchen keine Nachteile befürchten. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies umfasst sowohl die Identität als auch die mitgeteilten Informationen.
Es geht um...
WICHTIG: Unser Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und allgemeinen Elternbeschwerden ist Dr. Danuta Weigelt unsere Expertin und die richtige Ansprechperson. Personalangelegenheiten klären Sie bitte mit Ihren Vorgesetzten oder unserer Personalleitung.