In Hamburg hat jedes Kind, das mindestens drei Jahre alt und noch nicht eingeschult ist, den Anspruch auf eine tägliche fünfstündige Betreuung mit Mittagessen. Je nach familiärer und beruflicher Situation kann auch ein Antrag auf Betreuungszeiten für Kinder unter drei Jahren oder für mehr als fünf Stunden am Tag gestellt werden. Kinder mit besonderen Bedürfnissen können erweiterte Förderungen erhalten.
Für die Bezuschussung der Stadt benötigen Sie einen Kita-Gutschein. Den Antrag dafür können Sie beim für Sie zuständigen Jugendamt des Bezirksamtes stellen. Sie finden eine Liste mit den Anschriften und Telefonnummern der Jugendämter unter folgendem Link.
Für die Förderung in Tageseinrichtungen werden Elternbeiträge erhoben.
Die Höhe richtet sich nach dem Familieneinkommen, dem Alter des Kindes und den Betreuungszeiten, der Anzahl der Kinder, die aus einer Familie betreut werden und ob ein Mittagessen enthalten ist.
Mit Ihrem Gutschein, können Sie sich eine Kita Ihre Wahl aussuchen, dazu zählen auch die Waldkindergärten. Die Gutscheine werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt.
Die Antragsformulare und weitere Erläuterungen zum Kita-Gutschein-System finden Sie unter hamburg.de.
Es gibt die Möglichkeit, Kita-Leistungen privat zu bezahlen, wenn von der Stadt keine oder zu wenige Betreuungsstunden bewilligt werden. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Kita-Leitung, die gerne weiterhilft.