1. Januar 2024

Hinweisgeberschutzgesetz

Über SterniPark

SterniPark schützt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern von Kitakindern und Bewohnerinnen und Bewohner der Jugendhilfeeinrichtungen sowie alle sonstigen Personen, die mit dem Unternehmen in Berührung stehen, im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Durch unseren Vertrauensanwalt stellen wir sicher, dass sachdienliche Hinweise zu juristischen Verstößen/ Ordnungswidrigkeiten und zu nachfolgend benannten möglichen Missständen im Unternehmen telefonisch, schriftlich per E-Mail, postalisch oder persönlich eingereicht werden können.

Hinweise auf juristische Verstöße / keine allgemeine Beschwerdestelle
Jürgen Rufenach, Vertrauensanwalt

Telefon 040/63691899

rufenach.jr@gmail.com
Adresse
Jürgen Rufenach
Clemens-Schultz-Str. 76
20359 Hamburg

Hinweisgeber handeln aus unserer Sicht im Interesse von SterniPark, weil sie helfen einen möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Hinweisgeber brauchen keine Nachteile befürchten. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies umfasst sowohl die Identität als auch die mitgeteilten Informationen.


Es geht um...

  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. (z. B. gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften und gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie z.B. Betriebsräten;

  • Verstöße gegen strafrechtliche Normen und Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden.

  • Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts.

WICHTIG: Unser Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und allgemeinen Elternbeschwerden ist Dr. Danuta Weigelt unsere Expertin und die richtige Ansprechperson. Personalangelegenheiten klären Sie bitte mit Ihren Vorgesetzten oder unserer Personalleitung.

Beauftragte für Qualitätssicherung und Kindeswohl
Dr. Danuta Weigelt

Mobilnummer 0151/18018806

danuta.weigelt@sternipark.de
Adresse
SterniPark GmbH
Osterstraße 86-90
20259 Hamburg
Personalleitung
Doreen Gjardy

Telefon 040/43187485

doreen.gjardy@sternipark.de
Adresse
SterniPark GmbH
Osterstraße 86-90
20259 Hamburg